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Baupläne besprechen

Energetische Baubegleitung

Die energetische Baubegleitung wird mit 50% gefördert.

Darin ist enthalten?

  • Antragstellung bei den Behörden

  • Baubegleitung, Angebots- und Rechnungsprüfung für energetische Bauteile

  • Prüfen von Angeboten und Rechnungen auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen

  • Prüfen von Herstellernachweisen und Produktdatenblättern auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen

  • Baustellenbegehungen zur Überprüfung der ausgeführten energetischen Maßnahmen mit der Planung

  • Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Fotodokumentation)

  • Prüfen von Bestätigungen der Fachunternehmen (Unternehmererklärung)

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