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Energetische Baubegleitung
Die energetische Baubegleitung wird mit 50% gefördert.
Darin ist enthalten?
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Antragstellung bei den Behörden
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Baubegleitung, Angebots- und Rechnungsprüfung für energetische Bauteile
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Prüfen von Angeboten und Rechnungen auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der nach der Effizienzhausberechnung geplanten energetischen Maßnahmen
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Prüfen von Herstellernachweisen und Produktdatenblättern auf Übereinstimmung mit den geplanten energetischen Maßnahmen
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Baustellenbegehungen zur Überprüfung der ausgeführten energetischen Maßnahmen mit der Planung
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Dokumentation der Prüfungen vor Ort (Protokolle, Fotodokumentation)
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Prüfen von Bestätigungen der Fachunternehmen (Unternehmererklärung)
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